Leitlinien zur Anwendung des Vorsorgeprinzips

Staatlich umsorgt zu sein hat viele Nuancen. Zum einem kann es extrem teuer werden und zum anderen den Fortschritt hemmen.
Ich bin mir nicht sicher, ob sich der Staat bzw. die Exekutive in einigen Gebieten etwas vom Wähler verselbstständigt hat.
Wenn ich mir z.B. die Diskriminierung des Bauern vorstelle, der nicht einmal seine menschlich bäuerliche „Gülle“ mit seiner tierischen vermengen darf, so habe ich meine Zweifel, ob diese Diskriminierung nicht ein Verstoß gegen die Leitlinien zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips sein könnte. Aufgrund der Größenordnungen der Schmutzfracht ist das bisschen Fäkalschlamm völlig unbedeutend, so dass streng genommen damit wieder gegen die Leitlinien zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips verstoßen wird, diesmal allerdings gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Insofern war es für mich absolut überraschend von einer höheren Exekutive , der EU-Kommission nämlich lesen zu können, die schon 2000 (!) ein spektakuläres Papierchen, eben die Leitlinien zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips sicher mühevoll verfasste.

So spektakulär, dass es von der Administration mit Missachtung und Desinteresse gestraft wird.
Wer sich trotzdem dafür interessiert: Hier ein Download der Leitlinien zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips mit meinem Kommentar (in „Die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips“, Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Brüssel, den 02.02.2000, KOM (2000) 1 endgültig).

Ich kann mir vorstellen, dass bei strenger Anwendung dieser Leitlinien uns die Klärschlammnovelle erspart werden könnte und die Übertreibung der “giftiges Uran im Trinkwasser-Kampagne” erspart geblieben wäre.

Das Problem, das der Anwendung der Leitlinien zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips seit 8 Jahren entgegensteht, ist mit diesen 3 Aspekten – etwas übertrieben – beschrieben;

· Niemand kennt sie,
· Niemand beachtet sie und
· Niemand wendet sie an.

Überraschend ist auch, dass diese Leitlinien Besorgte zwingen, Risiken u.a. unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit wissenschaftlich prüffähig zu bewerten oder bewerten zu lassen.

Damit sollte – rein theoretisch – die Sachlichkeit ideologischen Zielen, Wünschen und Ängsten weichen.
Vor allzu großer Euphorie ist zu warnen:

Wenn die Leitlinien zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips seit 8 Jahren nicht oder nur ganz selten angewendet werden, wieso soll sich plötzlich Deutschlands Techno- und Bürokratie danach richten?
Und wenn Sie es auf einen Streit ankommen lassen, dann brauchen Sie gleich 4 Voraussetzungen, die alle gleichzeitig eintreten müssen:

1. einen leidenschaftlichen Kläger
2. einen leidenschaftlichen und kompetenten Parteigutachter
3. einen leidenschaftlichen und kompetenten Anwalt
4. einen leidenschaftlichen Richter
(Für den Punkt 2 bewerbe ich mich!)

Tags: , , , , , ,

Hinterlasse eine Antwort