Strafgerichtsbarkeit bei der Abwasserentsorgung

“Die Chance, im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu Abwasserableitung in einen Strafprozeß zu geraten, hat sich im letzten Jahrzehnt mit der Verschärfung der gesetzlichen Regelung im Strafgesetzbuch erheblich vergrößert.

Die öffentliche Umweltdiskussion hat die Bereitschaft vieler Mitbürger, durch Strafanzeige tatsächliche oder nur vermutete “Umwelt-Kriminalität” anzuprangern oder zu verfolgen, erheblich ansteigen lassen.

Dies obwohl in der Praxis der Rechtsprechung nur ein geringer Teil dieser Anzeigen – unter 10 % bis 15 % – überhaupt zur weiteren gerichtlichen Verfolgung und ein noch geringerer dann auch zu Verurteilungen führt.”

Quelle:
ATV-Handbuch
Bau und Betrieb der Kanalisation
Ernst & Sohn Verlag, 4. Auflage 1995
S. 57

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