Ist die Umkehr der Beweislast (noch) rechtens?
In einer Situation, in der eine Behörde Grund zu Besorgnis einer Gewässerverschmutzung hat, ist es in Deutschland üblich, dass die “angeklagte” oder verdächtigte Kommune solange Daten und Argumente sammeln muss , bis sich die besorgte Behörde von ihren Ängsten befreit sieht.