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Der Stand der Technik bei der kleinen Schlammbehandlung

Freitag, 30. Januar 2009

Wie ist es eigentlich verwaltungsrechtlich und aus verschiedenen Sichtweisen zu werten, wenn die Schlammabfuhr bei Kleinkläranlagen nach DIN 4261-2 oder 4161-1 in flüssiger Form nicht mehr möglich ist, weil der Betreiber der Kleinkläranlage seinen Schlamm auf dem Grundstück vererdete oder/und kompostierte sowie z.B. darauf Blumenkohl oder Erbsen anbaut?
Ist die Vererdung des Schlammes neben Kleinkläranlagen, d.h. auf dem Grundstück des Kleinkläranlagenbetreibers Stand der Technik?