Verschärfung der Überwachungswerte eher selten effektiv…

und eine Frage des Grenznutzens, wenn es tatsächlich um Effizienz geht!

In Anwendung des Pareto-Prinzips werden mit 20 % Gewässerschutz 80 % des Gewässernutzens erzielt. Eine Reinigungsleistung von 100 % verursacht 80 % mehr Kosten.

Das Institut für Abwasserwirtschaft Halbach kommt mit einer Graphik dem Pareto-Prinzip recht nahe.

Siehe hierzu Bild 1 in der pdf-Datei

Halbach, U.
Verschärfte Überwachungswerte nicht plausibel
wwt 6/2008, S. 51 – 52

Sicher wird mancher satte und gutverdienende Leser die Meinung vertreten, Umweltschutz kann nicht teuer genug sein. Kommunen mit vielen Hartz IV-Empfängern dagegen werden dies anders sehen.

Besonders umfängliche Hinweise zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind der Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes Brandenburg zu entnehmen. Insbesondere § 7 LHO und der Anlage zu Nr. 2.5 des § 7 LHO, Arbeitsanleitung Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen – Rundschreiben des BMF vom 31.08.1995 – II A 3 – H 1005 – 23/95 – (GMBl 1995 S. 764).

Sie veranschaulichen zugleich die erheblichen Reserven, die vielerorts bei der nachvollziehbaren Begründung und Überprüfung der Notwendigkeit der Verschärfung von Überwachungswerten noch zu erschließen sind.

Die Zahlen “80″ und “20″ sind dabei nicht als exakte Messwerte zu verstehen, sondern sie sollen nur die Möglichkeit einer erheblichen Ungleichverteilung veranschaulichen, die bei Entscheidungen zu berücksichtigen ist. Dies ist dem Online–Verwaltungslexikon zu entnehmen. Konkret heißt es weiter:

80% der Arbeit lässt sich mit 20% Aufwand erledigen.

Die restlichen 20% erfordern dagegen 80% Aufwand, also vier mal so viel:

“Perfektion” ist anstrengend und teuer. “”

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