Müssen Kanäle tatsächlich dicht sein?

Natürlich nicht! Ist doch klar!

Der Leser wird gemeinhin überzeugt sein, dass Kanäle dicht sein müssen.

Wie es aber so im Leben ist, unsere Überzeugungen gewinnen wir selten aus eigenem Wissen und eigenem Forschen. Oft knüpfen wir – aus Zeitgründen – nur an fremde Meinungen an, die allzu häufig auch nur wieder auf anderen Meinungen beruhen.

Eine Regel, die uns schlauer machen könnte, ist die

DIN EN 752-2
Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
Teil 2: Anforderungen
6. Auflage DIN-Taschenbuch 152
Beuth Verlag 1998
November 1997

Fühlen wir jetzt mal der DIN EN 752-2 auf den Zahn und prüfen, was sie tatsächlich fordert.

Geschrieben steht in der DIN EN 752-2, Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden, Teil 2, Anforderungen vom September 1996 im Punkt 6 „Grundsätzliche Anforderungen: Wasserdichtheit der Abwasserkanäle und -leitungen entsprechend den Prüfungsanforderungen.”

Fast alle, die mit Kanalsanierung und Kanaldichtheit etwas zu tun haben, verstehen die DIN EN 752-2 aber völlig anders: “Abwasserkanäle und -leitungen müssen unter allen Umständen dicht sein!

Und dieses Verständnis ist falsch, denn so steht es nicht in der DIN EN 752-2.

Die Ursache für das Missverständnis liegt im Allgemeinen in der schwierigen Logik der deutschen Sprache und im Konkreten in der Bedeutung des Wortes “grundsätzlich“.

Darüber, was “grundsätzlich” bedeutet, geben Vorschriften zur Formulierung von Betriebsvorschriften für Kernkraftwerke Auskunft. Diese mögen über Zweifel erhaben sein, denn mehrdeutige Vorschriften können gerade bei Kernkraftwerken tödliche Folgen haben.

Nun treten wir den Beweis an:

Nach der Quelle: Hinweise zur Redaktion von Bedienungsanweisungen für ein Kernkraftwerk bedeutet “grundsätzlich” folgendes:

„Läßt ein Abweichen vom Grundsatz zu. Grundsätzlich darf nur verwendet werden, wenn die Bedingungen für ein zulässiges Abweichen vom Grundsatz angegeben werden.“

Damit ist der Beweis erbracht, dass Kanäle tatsächlich nicht dicht sein müssen und ich hoffe, die Herren Rechtsanwälte stimmen der Logik zu.

Grundsätzlich schon, tatsächlich aber nicht dicht!

Wer weiterdenkt, begreift auch, dass den Verfassern der DIN EN 752-2 Weisheit zu bescheinigen ist, als sie formulierten: “Grundsätzliche Anforderungen…”

Eine Formulierung, wie sie gerne verstanden werden möchte und in der Praxis so verstanden wird (!):

Unbedingte Anforderungen: Wasserdichtheit der Abwasserkanäle und -leitungen entsprechend den Prüfungsanforderungen

verlangt dagegen eine sofortige kompromis- und ausnahmslose Umsetzung der Wasserdichtheit und ist Vorfeldkriminalisierung in Reinkultur.

Da “grundsätzlich” ein Abweichen vom Grundsatz zulässt und da wir Ingenieure auf verhältnismäßiges Handeln stolz sind – was selten genug vorkommt – müssen z. B. Hausanschlusskanäle keineswegs unter allen Umständen dicht sein. Eine Ausnahme – wann sie dicht sein sollten – wäre, wenn das betreffende Grundstück beispielsweise im Trinkwassereinzugsgebiet liegt, oder wenn in der Nähe eine Trinkwasserfassung betrieben wird.

Die Forderung also, dass Hausanschlusskanäle unter allen Umständen dicht sein müssen, ist einerseits ein für die Umweltwirtschaft recht angenehmes Missverständnis. Für Bürger und Industriezweige mit harmlosen Abwässern verursachen solche Fehlinterpretationen und Kampagnen Frust, unnötige Kosten und in der Folge sicher auch den einen oder anderen Verlust von Arbeitsplätzen.

Wer aber andererseits die unbedeutenden Gefahren dabei für die Umwelt untersucht hat, die z.B. durch ein Löchlein im Hausanschlusskanal entstehen, auf dessen Antlitz wird sich aufgrund der Belanglosigkeit ein müdes Lächeln ausbreiten.

Das Ziel, Hausanschlusskanäle abdichten zu müssen, ist dann peinlich, wenn sich z. B. das Löchlein in einer Rohrzone befindet, die sogut wie nie vom Abwasser berührt wird.

Bei manchen Dichtheitsprüfungen wird mitunter auch ein Dichtheits-Phantom festgestellt. Dabei wird ein dichtes Rohr durch die Dichtheitsprüfung undicht, nämlich dann, wenn das Rohr sich bereits selbst gedichtet hat. Der Druck der durch die Dichtheitsprüfung verursacht wird, zerstört die Selbstdichtung. Das Ergebnis der Prüfung ist dann ein unrealistisches Ergebnis.

Sicher gibt es auch Situationen, in denen es sinnvoll ist, eine Dichtigkeit herzustellen, wenn z. B. giftige Industrieabwässer in den Untergrund eintreten oder wenn sonst bedeutende Fremdwassermengen in den Kanal gelangen.

Pauschale Dichtigkeitsforderungen dagegen verraten wenig Grundlagenwissen, es sei denn man spekuliert auf handfeste Unternehmensgewinne.

Ein Indiz für die Gefährlichkeit undichter Hausanschlusskanäle fand ich z. B. als Teilnehmer der Tagung

Undichte Kanäle – (k)ein Risiko?
Gemeinschaftstagung 11./12. Oktober 2006
DWA, u.a
Frankfurt am Main

nicht.

Als Gerichtsgutachter hatte ich vor einigen Jahren im Rahmen eines Nachbarschaftsstreites die Aufgabe eines Dresdner Gerichtes erhalten, Schäden am Boden durch die Versickerung von häuslichem Abwasser festzustellen.

Der Nachweis gelang dem hinzugezogenen zertifizerten Labor ebenso nicht.

Ein Grund, weshalb es gelingt Panik wegen undichter Kanälen zu verbreiten, liegt in der Ignoranz dreier Naturgesetze:

  1. der verdünnenden und reinigenden Wirkung des Wasserkreislaufes,
  2. dem Gesetz der Dosis,
  3. dem Gesetz vom Abbau organischer Stoffe und infolge der Selbstdichtung unter bestimmten Bedingungen.

Diese Naturgesetze entschärfen – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen – mit sehr hohem Wirkungsgrad und vor allem hinreichend (!) die Folgen eines undichten Kanals.

Und solange die Verhältnismäßigkeit einer Sanierung von undichten Hausanschlusskanälen nicht nachgewiesen wird, gehe ich davon aus, dass solche Aktionen, wie z. B. geschildert in dem Artikel “Milliardengeschäft im Untergrund” nichts weiter als heiße Luft sind, insbesondere dann, wenn z. B. ein Bauer wenige Meter neben dem undichten Hausanschlusskanal sein Feld mit Gülle düngen darf, ohne dass er zuvor sein Feld auf Dichtigkeit prüfen muss. (Es fällt schwer, ernst zu bleiben.)

Ob der fehlende Nachweis der Verhältnismäßigkeit solcher Hausanschlussdichtigkeitskampagnen eventuell ein Schildbürgerstreich ist, sollen andere entscheiden.

Mal sehen, wann die Kommunen und Behörden beginnen, ihre bzw. die Bürger vor solchen fragwürdigen Manipulationen und Missverständnissen zu schützen. Ich denke aber, das Wasser, in dem der Frosch sitzt, ist einfach noch nicht heiß genug.

Wenn Wasserwirtschaftler primitives und einfältiges Handeln vermeiden wollen, dann dürfen sie ihre Augen nicht vor den Tatsachen verschließen, die ihr Weltbild stören. Siehe Kant!

Selber denken und selber nachsehen, was Fakt ist.

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