Habe Anregung bekommen, eine Diskussion über das Thüringer Kommunalabgabengesetz zu ermöglichen.
Nun, Kommunalabgabengesetze sind nicht mein Fachgebiet. Wir wenden Abgabengesetze nur bei der Gebühren- und Beitragskalkulation an.
Vielleicht findet ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht Vergnügen daran die Diskussion rechtlich zu begleiten, sollte eine solche in Gang kommen?
Die Kommunalabgabengesetze der Bundesländer gehören (zusammen mit anderen Rechtsvorschriften) zu den Hauptschuldigen dafür, dass gerade und insbesondere in Ostdeutschland viele Grundstücksbesitzer mit finanziellen Forderungen (Abwasserbeiträge) konfrontiert sind, die an die Substanz des Bodenwerts ihrer Grundstücke gehen. Kommunale Aufgabenträger (Gemeinden, Zweckverbände) investieren hemmungslos in Abwassersysteme und berufen sich dabei – nur zum Teil mit Berechtigung – auf gesetzliche Vorgaben. Oft werden dabei weder die vorhandene Gewässergüte noch die absehbare demografische Entwicklung berücksichtigt. Die entstehenden Kosten finanziert der Landeshaushalt nur zum Teil, den Rest sollen die Grundstücksbesitzer tragen. Dazu werden die weitgehend veralteten Kommunalabgabengesetze ge- und teilweise missbraucht, die noch heute Formulierungen enthalten, wie sie schon Inhalt des ersten Preußischen Kommunalabgabengesetzes von 1893 waren. Die Folge dieser ungerechten, maßlosen und unsozialen Beitragserhebung sind zahllose Widerspruchs- und Verwaltungsgerichtsverfahren, deren Bearbeitung Ressourcen bindet und Folgekosten verursacht. Allein das sollte doch zeigen, wie modernisierungsbedürftig die Kommunalabgabengesetze an dieser Stelle sind. Aber das zuständige Ministerium und der Gesetzgeber sehen hier „keinen Handlungsbedarf“, jedenfalls in Thüringen. Unbegreiflich!