Eine kriminelle CSB-Glosse:
Der Glaube an den „CSB“ (Chemischer Sauerstoffverbrauch) als Schadstoff ist sehr weit verbreitet, hat alle Bereiche und Vorschriften des Gewässerschutzes durchdrungen und die Folgen dieser Ideologie sind wegen ihrer parasitären Verbreitung äußerst kostenintensiv.
Der CSB-Indiziencharakter lässt sich mit einem kriminellen Gleichnis kurzweilig veranschaulichen:
- Eine Frau liegt auf einer Treppe.
- Mit einer CSB-Analyse werden 5 Verdächtige gefunden, die sich in ihrer Nähe aufhielten.
- Mehr wissen wir nicht.
- Nach dem deutschen Umweltstrafrecht sind alle 5 Personen Mörder und werden auf Grund der Besorgnis des Begehens einer Straftat verurteilt, allein, weil sie sich in ihrer Nähe aufhielten, als die Frau starb.
- Später wurde bekannt, dass sich unter den Eingesperrten ein Arzt befand, der einen Wiederbelebungsversuch durchführte.
- Ebenso wurde der Ehemann und die 3 Kinder des Mannes und der Toten eingesperrt, weil die CSB-Methode anschlug.
- Der Mörder war übrigens nicht unter den Eingesperrten, denn auf das Arsen in seiner Hosentasche reagiert die „CSB-Kriminalmethode“ nicht.
Dieses Beispiel veranschaulicht das einfältige Niveau der üblichen und zudem ungeheuer häufigen CSB-Beweisführung bei Verurteilungen wegen CSB-Gewässerverschmutzung oder als „Beweis“ für die Erhebung einer CSB-Abwasserabgabe.
Um den CSB und seinen Interpretationsmissbrauch zu verstehen, ist es daher notwendig, sein „Rezept“ bzw. die CSB-Analysenvorschrift zu kennen. Nach DIN 38409 Teil 41 gilt:
„Die Verfahren dienen dazu, eine annähernde quantitative Aussage über die in einem bestimmten Volumen eines Wassers enthaltenen oxidierbaren Stoffe zu erhalten.“
Es geht in der DIN eindeutig um die Ermittlung der enthaltenen – mit Kaliumdichromat – oxidierbaren Stoffe und nicht um die Bestimmung von Schadstoffen.
Und wenn ich dann z. B. in einer wasserrechtlichen Erlaubnis lese, dass der CSB-Überwachungswert verschärft werden muss, weil Besorgnis einer Gewässerverunreinigung besteht, dann freue ich mich meiner Arbeit, die ich nicht hätte, wenn es den Verständigen an Hochschulen und Universitäten gelungen wäre, diesen CSB-Schwachsinn aus der Welt der Gewissenhaften zu verbannen.
Es gibt eben mehr Gewissenhafte als Verständige.
(Und noch eine Glosse: Der CSB war zu DDR-Zeiten ein CSV – was für ein Wunder! )
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DIN 38409 Teil 41
Bestimmung des Chemischen Sauerstoffbedarfes (CSB)