Der CSB war zu DDR-Zeiten ein CSV – was für ein Wunder!

“Chemischer Sauerstoffverbrauch – CSV

Äquivalente Masse an Sauerstoff zur chemischen Oxydation von Wasserinhaltsstoffen, die dem reduzierten Anteil des zugesetzten Oxydationsmittels entspricht, unterschieden in CSV-Cr und CSV-Mn mg/l”

Quelle:

Begriffe der Wasserwirtschaft – Abwasser – biologische Reinigung
Fachbereichsstandard
TGL 55 032 / 04
Jnuar 1984

Kommentar vom 11.08.2010:

  1. Der CSV ist kein CSB, d. h. es gibt in der Natur keinen Bedarf an der chemischen Oxydation von Wasserinhaltsstoffen.
  2. Es handelt sich um einen Verbrauch an Sauerstoff.
  3. Verbraucht wird Sauerstoff bei der Reduktion des zugesetzten Oxidationsmittels.
  4. Das Oxidationsmittel gibt Sauerstoff ab und der oxidiert die oxidierbaren Wasserinhaltsstoffe.
  5. Dabei wird das Oxidationsmittel reduziert.
  6. Also: Ohne chemisches Oxidationsmittel im Gewässer – kein chemischer Sauerstoffverbauch des Oxidationsmittles
  7. Und ein Schadstoff ist der CSB genauso wenig, wie ein Stück Holz, das beim Verbrennen auch chemischen Sauertsoff vebraucht.

Eine CSB Glosse:

Mal sehen, wie lange es dauert, bis die korrekte Definition der TGL in der bundesdeutschen Wasserwirtschaft ankommt. Die Definition des Chemischen Sauerstoffbedarfes (CSB) in der DIN 38409 Teil 41:

„Die Verfahren dienen dazu, eine annähernde quantitative Aussage über die in einem bestimmten Volumen eines Wassers enthaltenen oxidierbaren Stoffe zu erhalten.“

ist nicht so präzise, wie in der TGL 55 032 / 04.

Korrekt müsste der Text m.E. wohl lauten:

„Die Verfahren dienen dazu, eine annähernde quantitative Aussage über die in einem bestimmten Volumen eines Wassers enthaltenen (mit dem Oxidationsmittel Kaliumdichromat u. a. bei Anwendung von Hitze und Druck) oxidierbaren Stoffe zu erhalten.“

Nun mag man meinen, dies sei Haarspalterei. Aber aufgrund derartiger Definitionen werden u. a. Menschen verurteilt und bestraft.

Fast Jeder der etwas zu bewerten hat orientiert sich am CSB. Und da sollte doch wenigstens die wissenschaftliche Grundlage präzise und eindeutig sein. Oder doch nicht?

Im Kern ist festzustellen, dass bei der Gesetzgebung – wohl von der Technokratie initiiert- der Boden der Wissenschaft in Bezug auf die Wertung des CSB vor vielen Jahren verlassen wurde.

Aus dem CSV wurde ein Sauerstoffbedarf “geknetet”, der angeblich in der Natur entstehen soll und als die Definition dann den Schreibtisch der Gewissenhaften verließ, war plötzlich aus dem CSV natürlich nachhaltig und vorsorglich ein Schadstoff geworden.

Da viele Gewissenhafte ihre fachliche Bildung aus dem Wasserrecht gewinnen, vergegenständlicht sich damit die Nachhaltigkeit eines Bedarfes, den es nicht gibt und nie gab. Nachhaltige Unbildung eben.

Manche DDR-Wissenschaftler haben nun die tolle Aufgabe, dass sie ihre – die Ideologie störende – naturwissenschaftliche Bildung in die Tonne treten sollen.

Und da reden alle von Bildung.

Dabei wäre es schon ein gewaltiger Fortschritt, wenn wir das anwenden dürfen, was wir gelernt haben und was wir wissen.

Uwe Halbach

Und noch eine Glosse:

Der Chemische Sauerstoffbedarf – ein mörderisches Gleichnis

***

Kaliumpermanganatverbrauch

KMnO4 -V

Masse an Kaliumpermanganat, die bei der Oxydation von Wasserinhaltsstoffen reduziert wird.

mg/l”

Quelle:

Begriffe der Wasserwirtschaft – Abwasser – biologische Rreinigung
Fachbereichsstandard
TGL 55 032 / 04
Jnuar 1984

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