Unzulängliche Kanalisation zwingt Stadt zu Zahlung von Abwasserabgabe
„Eine Stadt kann zur Zahlung einer Abwasserabgabe verpflichtet werden, wenn ihr Kanalisationsnetz nicht dem Stand der Technik entspricht. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Klage einer Stadt gegen die Abwasserabgabe abgewiesen, die von einer vom Landesumweltamt festgesetzten Abwasserabgabe befreit werden wollte. Dies ist dem Urteil zufolge nicht möglich, da das Kanalisationsnetz der Stadt – durch das Fehlen einer hydraulischen Drosselkalibrierung – nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Mit seinem Urteil hat das OVG die Berufung der Stadt gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden (11 K 1015/04) zurückgewiesen und eine Revision nicht zugelassen.“
(09.02.09)
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