Wie ist es eigentlich verwaltungsrechtlich und aus verschiedenen Sichtweisen zu werten, wenn die Schlammabfuhr bei Kleinkläranlagen nach DIN 4261-2 oder 4161-1 in flüssiger Form nicht mehr möglich ist, weil der Betreiber der Kleinkläranlage seinen Schlamm auf dem Grundstück vererdete oder/und kompostierte sowie z.B. darauf Blumenkohl oder Erbsen anbaut? Ist die Vererdung des Schlammes neben Kleinkläranlagen, […]