Naturschutzverbände fordern besseren Gewässerschutz!
Die aktuellen „Pläne für den Gewässerschutz“ stehen im Mittelpunkt einer Tagung des Ministeriums für Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW …
„Die Verursacher des schlechten Gewässerzustandes müssen endlich ihrer Verantwortung gerecht werden. Dies gilt gleichermaßen für Landwirtschaft, Industrie, Energiewirtschaft und Kommunen“, fordert Paul Kröfges, der Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland in Nordrhein-Westfalen. Die Untersuchungen der Landesregierung bestätigten den schlechten ökologischen Zustand der meisten NRW-Gewässer. Viele Bäche und Flüsse wurden durch den Menschen so massiv verändert, dass die Verbesserung der Wasserqualität alleine nicht ausreicht, damit Tiere und Pflanzen zurückkehren. Gefragt sei vielmehr die Renaturierung der Gewässer, damit sie ihre landschaftstypische Gestalt wiedererlangen.“
Info-Radevormwald – radevormwald,Germany
Kommentar:
Zu klären ist nur was die Bauern dann mit unserer (!) Gülle aus der Tierhaltung und mit unserer „Gülle“ aus den Biogasanlagen (!) dann machen sollen ? Die Bauern produzieren die Gülle ja nicht zu ihrem Vergnügen! Zusammenhänge, die sich einem Stadtmenschen nur schwerlich erschließen.
Wer kennt die Lösung?
U.H.
Und übrigens: Es gibt keinen schlechten ökologischen Zustand! Die Ökologie ist wertfrei!
Lieber Herr Halbach,
da sind wir doch wieder bei der Diskussion um Grenzwerte.
Viele meinen, wenn ein Grenzwert eingehalten sei, ist alles in Ordnung.
Dazu 2 Aspekte:
1.
Hier wird die Deutsche Sprache und deren Inhalt falsch interpretiert. Für Lärm, Luftschadstoffemissionen und -immissionen (beim Wasser wird es nicht anders sein, aber da halte ich mich besser zurück) sollte der Grenzwert unterschritten (und nicht eingehalten) werden. Ansonsten müsste ich Schadstoffe zugeben, wenn ich zum Beispiel statt 10 mg Staub pro Nm³, als Grenzwert, nur 5 mg Staub pro Nm³ im Reingas nachweise.
2.
Ein Grenzwert ist nie ein Optimum, sondern immer ein Kompromiss aus
a.)
technisch machbarem (da sind wir recht weit)
b.)
ökologisch notwendigem (da ist viel notwendig)
und c.)
wirtschaftlichem vertretbarem (und hier nützt die Lobby-Arbeit in Berlin und Brüssel und auch auch außerhalb Europas recht viel).
Alle 3 Punkte sind übrigens im Bundes- Immissionsschutzgesetz verankert.
Wir arbeiten gerade an einem Projekt, bei dem aus Gülle ein Gärrückstand wird, der so aufbereitet wird, dass ein Langzeitdünger entsteht (und nicht der erste Regen die Nährstoffe in das nächste Gewässer auswäscht).
Liebe Grüße
Dr. Thomas Krauß
ö.b.u.v. Sachverständiger für Luftreinhaltung
http://www.ib-shn.de