Wie verständlich ist das Wasserrecht?

Es kommt darauf an!

Wer versucht, das Wasserrecht oder das Abwasserabgabenrecht zu verstehen, ohne zugleich Experte zu sein, hat keine Chance, auch wenn er Experte ist.

Nur ein Experte zu sein, genügt schon lange nicht mehr.

Wer verstehen will, muss als Multitalent und Genie mehrere Fachgebiete – zumindest teilweise – beherrschen. Hier nur eine kleine Auswahl:

  • Wasserchemie
  • Wasserbiologie
  • Hydrogeologie
  • vielleicht etwas Wasserrecht
  • Ökologie wäre sehr gut, wird aber in der Regel missbraucht.

Selbst Richter und Politiker haben nicht die geringste Chance, das Wasserrecht zu verstehen.

Sie können nur glauben, was ihnen – von wem auch immer – gesagt wird.

Das Recht ist also deshalb nicht mehr verständlich, weil zunehmend rechtliche Regelungen eingeführt werden, die das Recht selber schützen und notwendige Erneuerungen so verhindern.

Zudem ist die Interpretation des Rechtes schon lange nicht mehr Sache dessen, der es schuf.

Im Ergebnis klafft die Schere zwischen ökologischer juristischer Realität immer mehr auseinander.

Der Frage, ob Bürger überhaupt „ihr“ Recht verstehen müssen, nach dem sie oder ihr Verhalten beurteilt werden, widmet sich die Autorin Jana Erhardt in ihrem interessanten Beitrag „Die dunkle Sprache der Gesetze“ (Handelsblatt Nr. 82 vom 29.04.2009, Seite 9)

Den Bogen spannt sie von den alten Römern bis hin zu Napoleon, der meinte: eine Verfassung müsse „kurz und dunkel“ sein.

Auch ein Zitat des Herrn Wolfgang Klein, Direktor am Max-Planck-Institut für Psycholingusitik führt sie an:

Eine Demokratie kann nicht auf Gesetzen beruhen, die keiner versteht.

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