Guter wasserchemischer Zustand auf Biegen und Brechen?

Der gute wasserchemische Zustand ist allein gewertet recht primitiv.

(3) Die Mitgliedstaaten können einen Oberflächenwasserkörper als künstlich oder erheblich verändert einstufen, wenn a) die zum Erreichen eines guten ökologischen Zustandes erforderlichen Änderungen der hydromorphologischen Merkmale dieses Körpers signifikante negative Auswirkungen hätten auf:

i) die Umwelt im weiteren Sinne,

ii) die Schifffahrt, einschließlich Hafenanlagen, oder die Freizeitnutzung,

iii) die Tätigkeiten, zu deren Zweck das Wasser gespeichert wird, wie Trinkwasserversorgung, Stromerzeugung oder Bewässerung,

iv) die Wasserregulierung, den Schutz vor Überflutungen, die Landentwässerung, oder

v) andere ebenso wichtige nachhaltige Entwicklungstätigkeiten des Menschen,

b) die nutzbringenden Ziele, denen die künstlichen oder veränderten Merkmale des Wasserkörpers dienen, aus Gründen der technischen Durchführbarkeit oder aufgrund unverhältnismäßiger Kosten nicht in sinnvoller Weise durch andere Mittel erreicht werden können, die eine wesentlich bessere Umweltoption darstellen.

Quelle: WRRL, Artikel 4, 3b

D.h. ein zu hoher Ammoniumgehalt oder Phosphorgehalt kann durch Beschattung kompensiert werden.

Das Pflanzen von Schwarzerlen kann (und ist in vielen Fällen) klüger und kostengünstiger sein, als Denitrifikationsstufen oder Flockungsfiltrationen zu betreiben.

Zu hoffen bleibt, dass diese ökologischen Prämissen schnellstens zur Handlungsgrundlage in allen Wasserbehörden werden.

Allerdings wird die Erfüllung dieses Wunsches wenigstens gut 10…20 Jahre Zeit in Anspruch nehmen, denn die Wasserrahmenrichtlinie liest oder versteht man nicht an einem Tag.

Hilfreich ist es aber alle Mal bei einer geplanten oder aktuellen Überwachungswertverschärfung nachzufragen, ob denn nach WRRL, Artikel 4, 3b schon geprüft wurde, ob in sinnvoller Weise durch andere Mittel eine wesentlich bessere Umweltoption zu erreichen ist?

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