Sparsamkeitsprinzip contra Bauchentscheidungen!

Übliche Bauchentscheidungen bei der Verschärfung des Gewässerschutzes könnten seltener werden, wenn die Besorgnisträger gesetzliche Vorschriften beachten müssen, die den Sinn zusätzlicher Aufwendungen nach wissenschaftlichen Methoden geprüft sehen wollen.

Beweislast bei n'er Katze und beim Wasser

Ist die Umkehr der Beweislast (noch) rechtens? In einer Situation, in der eine Behörde Grund zu Besorgnis einer Gewässerverschmutzung hat, ist es in Deutschland üblich, dass die „angeklagte“ oder verdächtigte Kommune solange Daten und Argumente sammeln muss , bis sich die besorgte Behörde von ihren Ängsten befreit sieht.